Ambulant Betreutes Wohnen - Hilfsangebot für Menschen
Das Ambulant Betreute Wohnen gemäß §67 SGB XII versteht sich als ein Hilfsangebot für Menschen,
bei denen verschiedene Problemlagen, insbesondere solche psychosozialer Natur sich so miteinander
verzahnen, dass sie als Problembündel auftreten . Diese „Menschen in Mehrfachproblemlagen“ sind oftmals
schwer erreichbar und schwer in das bestehende Hilfesystem zu integrieren.
Als Diplom Sozialpädagogin der VISION „Hilfe zur Selbsthilfe“ UG bin ich mit der Aufgabe betraut worden,
diesen Personenkreis bei der Bearbeitung seiner Probleme in seiner Alltagswelt durch ein, gemäß den
Hilfeerfordernissen, befristetes Hilfeangebot zu unterstützen und den Isolierungstendenzen dieser Menschen
entgegen zu wirken.
Ziel ist es, die Menschen im Rahmen des individuell Möglichen in einem befristeten
Bewilligungszeitraum wieder in die Lage zu versetzen, ihre persönlichen Belange und Aufgaben wieder
eigenständig klären zu können oder eben auch einen Anschluss an das bestehende Hilfesystem zu erleichtern.
Die sozialen Schwierigkeiten sollen beseitigt, gemildert oder ihre Verschlimmerung verhütet werden.
Je nach Erfordernissen der Situation der Klienten sind die konkret angebotenen Hilfen u.a. folgender Art:
- Regelmäßige Hausbesuche (Aufbrechen der Isolation, Besprechung eingegangener Post, Terminplanung,
Thematisieren von Beschäftigungs- oder Arbeitsmöglichkeiten und der Freizeitgestaltung)
- Beratung zur Beantragung und Hilfe bei der Realisierung von Sozialleistungsansprüchen
- Formulierungs- und Antragshilfen ( z.B. bei Melde-, Wohnungs-, Sozial- und Arbeitsämtern,
Rententrägern, Krankenkassen, Energieversorgungsunternehmen, Banken, Gerichten u.s.w.)
- Bei Bedarf persönliche Begleitung und Beistand bei Ämtern und Behörden
- Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlage/Einkommenssicherung
- Hilfen bei der Verwaltung finanzieller Mittel (Einüben von Haushaltbuchführung-Visualisierung von Einnahmen und Ausgaben, Aufzeigen von Einsparpotentialen, Vermittlung materieller Hilfsangebote
- Zusammenarbeit mit vielen wichtigen Partnern im Lebensalltag
- Unterstützung im Umgang mit Vermietern
- Hilfe für Personen, die von einer Räumungsklage bedroht sind (möglichst Wohnungssicherung)
- Unterstützung und Hilfen zur Förderung der eigenständigen Haushaltsführung (Besprechung auftauchender Mieterprobleme, Hinweise zu einer gesunden Ernährung, Haushalts- und Wirtschaftsberatung,)
- Förderung der sozialen Integration in das Wohnumfeld
- Hilfe für von Haft bedrohte Menschen
- Erschließung und Vermittlung weiterführender Hilfen (Sucht- und Schuldnerberatung, gerichtliche Betreuung, Familienhilfe, Pflege u.s.w.)
- Begleitung in laufendem Schuldenregulierungsprozess als Schnittstelle zwischen Klienten und Schuldnerberatung
- Hilfen zur strafrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung politischer Häftlinge in der DDR
- Unterstützung zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe
- Mobilitätshilfen
- Gesprächsangebot
Der Hilfebedarf wird zügig, individuell und gemeinsam im Gespräch ermittelt und entsprechend erfolgt
eine individuelle, lösungs-und lebensweltoriente Hilfeplanung, die eine Art roten Faden für die gemeinsam
zu lösenden Aufgaben darstellt. Die Hilfe wird auf der Grundlage einer freiwilligen Entscheidung der
BürgerInnen und eines Antrages an das zuständige Sozialamt geleistet (bei der Antragstellung ist das Ambulant
Betreute Wohnen behilflich). Das Sozialamt des Landkreises Demmin ist Kostenträger und gleichzeitig wichtiger
und verlässlicher Partner. Es begleitet diese Arbeit fachkundig und engagiert.
Die Arbeit kann ohne
lange vorangehendes Antragsverfahren beginnen, da ein Anspruch nach dem zugrunde liegenden SGB ab dem Datum
der Antragstellung besteht, sofern der Anspruch berechtigt ist und somit Aussicht auf eine Bewilligung besteht.
Die Hilfebeziehung kann von beiden Partnern im Hilfeprozess zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden, wenn die
Bereitschaft zur Fortsetzung nicht mehr besteht.
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein überwiegend
aufsuchendes Hilfsangebot, das intensiven (i.d.R. einmal wöchentlich) und kontinuierlichen Einzelkontakt im
Landkreis Demmin als Hausbesuchsdienst anbietet. Es lebt von unerlässlicher Zusammenarbeit mit vielen Partnern
in der Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger, die dies Hilfsangebot für sich beanspruchen. Es versteht sich
als eine Form der Betreuung, die zunächst Lasten mit trägt und möglichst erleichtert, aber nicht abnimmt;
die auf einem Stück gemeinsamen Wegs Trainer bzw. Coach sein will, durch das Einüben alternativer Lösungswege
unter Berücksichtigung bestehender Stärken und Potentiale, mit dem Ziel der Ablösung zu mehr Selbstsicherheit
und Eigenständigkeit im sozialen Umfeld.
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